Kandidatur  

zum Samtgemeindebürgermeister in Grasleben

Nachdem die beiden großen Parteien ihre Bürgermeisterkandidaten für die Kommunalwahl nominiert haben, möchte ich einem Gerücht entgegentreten, das derzeit in der Samtgemeinde Grasleben herumgeistert. Selbstverständlich werde auch ich – wie ich das bereits bei meinem Dienstantritt als Samtgemeindedirektor zugesagt und auch bereits in der örtlichen Presse kundgetan habe - als Kandidat für den Posten des hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters in Grasleben antreten.

Da ich jedoch als Unabhängiger kandidiere, benötigte ich nach dem Kommunalwahlrecht mind. 51 Unterstützungs- unterschriften auf formell vorgeschriebenen Vordrucken. Diese  Vordrucke waren aufgrund der vom Land Niedersachsen beschlossenen weiteren Gesetzesänderungen erst sehr spät verfügbar. Das musste ich erst einmal abwarten, denn ohne Unterstützungsunterschriften keine Kandidatur. Diese Hürde konnte ich aber mittlerweile nehmen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei Allen, die dabei mitgewirkt haben, recht herzlich bedanken.

Der künftige Samtgemeindebürgermeister nach neuem Recht ist nicht mehr wie bisher lediglich Repräsentant und Ratsvorsitzender, sondern gleichzeitig Leiter der Verwaltung, wobei dieser Part nach bisherigen Erfahrungen den überwiegenden Teil dieser Aufgabe darstellen wird. Der repräsentative Teil wird von untergeordneter Größenordnung sein, zumal dies in der Regel von den in den Mitgliedsgemeinden vom jeweiligen Rat gewählten Bürgermeistern wie bisher ehrenamtlich wahrgenommen wird. Auch der Ratsvorsitzende des Samtgemeinderats kann gesondert vom SG-Rat gewählt werden, so dass der neue hauptamtliche SG-Bürgermeister überwiegend die Aufgaben des jetzigen hauptamtlichen SG-Direktors wahrzunehmen hat.

In Gemeinden bzw. Samtgemeinden unserer Größenordnung heißt dies aufgrund der bekannt engen Personaldecke nicht nur Führung, Leitung und Management, sondern auch aktive Teilnahme am Arbeitsprozess, wie z.B. Bearbeitung von herausgehobenen Vorgängen, Erstellung von rechtlichen Stellungnahmen, Ausarbeitungen und Vorlagen.

Auch bei den vielen zu führenden Besprechungen und Verhandlungen mit privaten und öffentlichen Partnern ist eine solide Kenntnis des breit gefächerten Verwaltungsrechts und eine lange Verwaltungserfahrung m.E. unerlässlich.

Bei der gelegentlich geäußerten Meinung, längere kommunalpolitische Erfahrungen würden ausreichen, um diese Aufgabe problemlos zu erfüllen, sage ich meist „ ich kaufe bereits seit über 30 Jahren Brötchen, aber ich traue mir nicht zu, diese auch zu backen bzw. eine Bäckerei zu führen.“

Aus meinem Verständnis als Dipl.-Verwaltungswirt mit einer soliden Ausbildung in der kommunalen Verwaltungsarbeit „ von der Pike auf „ und entsprechenden Erfahrungen in Kommunalverwaltungen verschiedener Städte und Gemeinden in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bin ich der Meinung, dass diese Aufgabe in kleineren Verwaltungseinheiten – wie u.a. in Grasleben – eigentlich nur von einem „Verwaltungsprofi“ geleistet werden kann.

Das ist einer meiner Beweggründe, weshalb ich für den Posten des neuen hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters und Verwaltungschefs kandidiere.

Mein Anliegen ist es, rechtlich einwandfreie Verwaltungsarbeit für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Samtgemeinde – unabhängig von der jeweiligen politischen Ãœberzeugung - zu leisten. Ich verstehe die Verwaltung als Servicebetrieb zur Erledigung aller Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger. Bereits in meiner bisherigen Dienstzeit habe ich mehrfach deutlich gemacht – ich erinnere an die Rubrik „Auf ein Wort ...“ in den Ausgaben unserer Samtgemeindezeitschrift „Zwischen Lappwald und Hasenwinkel“ -  dass ich jederzeit ein offenes Ohr für die kleinen und auch größeren Sorgen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger habe. Insofern ist die Schaffung eines „gläsernen“ oder offenen Rathauses nicht mehr nötig, es ist bereits offen für Jeden. Wenn es erforderlich ist, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten; das gilt auch für die Sprechzeiten des Verwaltungschefs.

Eines steht jedoch fest, der neue Samtgemeindebürgermeister – wer immer auch gewählt wird – wird die Welt nicht verändern, denn für die richtungsweisenden Entscheidungen ist nach wie vor der von der Bevölkerung demokratisch legitimierte Rat der Samtgemeinde als Gremium zuständig.

PassbWeb3
Kandidatur
Home
Persönliches
Berufl. Werdegang
Kandidatur
Ziele
Aktuelles

   Willkommen auf der Homepage von

               Helmut Fäth

Diese Site ist optimiert für eine Auflösung von 800 x 600 mit kleiner Schriftart.